2.10.1999, 14.00
Ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes vom letzten Montag hat für viel Aufregung nicht nur bei den niedersächsischen Amateurvereinen gesorgt. Fußballvereine dürfen künftig keine Ablösesummen mehr für Spieler verlangen, die als Amateure den Verein wechseln und Vertragsspieler werden. Der Bundesgerichtshof sah darin einen Verstoß gegen die guten Sitten, damit wurde die Transfer-Entschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen Fußball-Verbandes für nichtig erklärt.
Ausgelöst wurde dieser Rechtsfall durch einen Streit zwischen dem Regionalligisten VfL Osnabrück und TuRa Melle aus der Niedersachsenliga West. 1996 waren die Spieler Stefan Quatmann und Dirk Wober von Melle nach Osnabrück gewechselt. Für jeden Spieler hätte Osnabrück 25.000 Mark an Melle gemäß den Rahmenbedingungen des Niedersächsischen Fußball-Verbandes als Ausgleich für "Entwicklungsarbeit" zahlen müssen. Osnabrück verweigerte die Zahlung der insgesamt 50.000 Mark unter Verweis auf das sogenannte "Bosman-Urteil".Das untersagt Transferentschädigungen für einen Verein nach Vertragsablauf.
Im Frühjahr 1998 verurteilte das Landgericht Osnabrück den VfL Osnabrück zur Zahlung der 50.000 Mark an Melle. Der VfL ging in die Berufung. Das Oberlandesgericht Oldenburg schlug den beiden Vereinen einen Vergleich vor. Osnabrück sollte je Spieler 10.000 Mark an Melle zahlen. Auch das lehnte der Regionalligist ab. Daraufhin erklärte der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes die Meller Forderungen für nicht statthaft. Das Gericht argumentierte mit dem Artikel 12 des Grundgesetzes, der die freie Wahl des Arbeitsplatzes garantiert. Ablösesummen seien als Verstoß dagegen zu bewerten. Zudem sah das Gericht darin eine Inländerdiskriminierung, da für ausländische Spieler keine Transferentschädigungen verlangt würden und diese damit preiswerter verpflichtet werden könnten. Der Bundesgerichtshof schloß sich nun dieser Argumentation an.
Der Deutsche Fußball-Bund reagierte zunächst zurückhaltend auf das Urteil. Zunächst sollen nun erst einmal die Gründe für das Urteil geprüft werden, um festzustellen, ob die derzeit in Kraft befindliche Regelung der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung mit einer maximalen Höhe von 10.000 Mark davon betroffen sei. Hintergrund, das Niedersächsische Rahmenstatut, auf das sich das Urteil bezieht, ist eh seit längerer Zeit schon nicht mehr gültig. Das Fachmagazin kicker vermeldete jedenfalls, daß einige Bundesligisten ihre freiwilligen Solidaritätszahlungen von bis zu 100.000 Mark Ablöse für Amateurspieler an den abgebenden Verein einstellen wollen.
Arminias Präsident Klaus Reuper äußert sich zu diesem Urteil kritisch: "Das Kippen eines bisher gut funktionierenden Transfersystems ist insgesamt für den Sport schädlich." Und als Grund hierfür sieht unser Präsident, der im Zivilberuf selber als Jurist tätig ist, die Praxisferne mancher Beteiligten. "Es sind zu viele Juristen damit beschäftigt, die - was den Fußballsport betrifft - recht ahnungslos erscheinen", so Klaus Reuper. Keine Frage, dieses Urteil wird noch für viel Wirbel sorgen!
Inhalt:
Heute soll es wieder aufwärts gehen
Spielervorstellung: Mirko Knörenschild